I2 Reform des Polizeirechts in Schleswig-Holstein - So nicht Jamaika!
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Gremium: Landeskonferenz |
Sitzung: Außerordentliche Landeskonferenz Itzehoe 2020 |
Bezeichnung: IR2 |
Antragsteller: KV Nordfriesland
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Beschluss: Überwiesen an Landesvorstand |
Die Juso-Landeskonferenz möge beschließen:
Die SPD-Fraktion im schleswig-holsteinischen Landtag wird aufgefordert, nur unter der Vornahme der in diesem Antrag genannten Änderungen der geplanten Polizeirechtsreform zuzustimmen. Ohne diese Änderungen wird die SPD-Fraktion dazu aufgefordert, die Reform abzulehnen:
- Streichung der geplanten Änderungen des §181 LVwG der die sog. „Schleierfahndung“ ermöglicht.
- Der geplante §184a LVwG muss um den Schutz des*der Bürger*in erweitert werden.
- Das Verbot des Einsatzes von Sprengstoffen gegen Menschen, normiert in §251 Abs. 3 LVwG muss erhalten bleiben. Folglich ist der geplante §256a LVwG zu streichen, der den Sprengmittelgebrauch regelt.
- Auch bei Schusswaffengebrauch bei einer gegenwärtigen Gefahr muss die Warnung erhalten bleiben.