R2 Antrag für eine komplette Finanztransaktionssteuer (FTS)

Aus Jusos Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landeskonferenz
Sitzung: Außerordentliche Landeskonferenz Digital 2021
Bezeichnung: R2
Antragsteller: KV Segeberg, KV Stormarn und KV Plön


Beschluss: Angenommen


Die Landeskonferenz der Jusos Schleswig-Holstein möge beschließen und an die SPD-Bundestagsfraktion weiterreichen:

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für die zügige Einführung einer kompletten FTS auf nationaler Ebene oder durch eine multilaterale Einigung(z.B. mit Österreich) ein. Das Ziel ist weiterhin eine europäische FTS nach den folgenden Kriterien, jedoch scheint diese nicht ohne einen nationalen Zwischenschritt möglich.

Das bisherige Konzept von Bundesfinanzminister Scholz (Besteuerung von börsengehandelten Aktien und Anleihen mit 0,2%) soll erweitert werden um:

  • die Besteuerung von Derivaten (insb. Derivate auf Aktien, Anleihen, Zinsen und ETFs) mit 0,02%,
  • die Besteuerung von Anleihen-Transaktionen, ebenfalls mit 0,2%,
  • die Besteuerung des Außerbörslichen Handels mit einem höheren Steuersatz als auf den regulären Börsenhandel,
  • die Besteuerung des Hochfrequenzhandels. Ziel ist die Unterbindung von unnützem Hochfrequenzhandel und Spekulationen.

Kleinanleger*innen, die ihr Geld vor der Infation retten wollen, sollen ausdrücklich geschützt werden.

Die Rahmenbedingungen der Steuererhebung

Die Besteuerung soll, wie bisher auch vorgesehen auf Basis des Ausgabeprinzips erfolgen. Um die Finanzierungsmöglichkeiten von Staaten und die Geldpolitik nicht zu beeinträchtigen, soll die erstmalige Emission von übertragbaren Wertpapieren (inklusive Staatsanleihen) auf den Primärmarkt von der FTS ausgenommen werden. Ebenfalls sollen weiterhin Aktien von Unternehmen mit einer Kapitalisierung von unter 1 Mrd. Euro von der FTS ausgenommen werden. Zur Erhebung dieser Steuer soll ein zentralisiertes elektronisches Clearingsystem angewendet werden, welches die Steuer bei einer Eigentumsübertragung automatisch an das Finanzamt abführt. Von einer Steuer per Selbsterklärung oder einer Mischform aus Clearingsystem und Selbsterklärung (wie in FR oder ITA) soll abgesehen werden. Große Ausnahmen wie z.B. für das „market making“ sind nicht vorgesehen, um Steuerschlupföcher zu vermeiden.

Mittelfristige Besteuerung des Hochfrequenzhandels

Um den Hochfrequenzhandel effektiv zu besteuern, ist der Aufbau einer geeigneten IT-Infrastruktur unabdingbar. Mit dieser soll eine zentrale Datenplattform zu Orderaktivitäten im (Milli-)Sekundenbereich aufgebaut werden, um Transparenz für die Börsenaufsichten zu schaffen, sowie um eine effektive Besteuerung zu gewährleisten. Verwendung des Steueraufkommens das aus der FTS resultierende Steueraufkommen ist keinem festem Ausgabeposten zuzuordnen. Die Jusos empfehlen jedoch, einen Teil des Steueraufkommens für eine bessere Regulierung und Überwachung der Finanzmärkte einzusetzen, sowie die durch die Anhebung des jährlichen Freibetrags um 50€ (von 801€ auf 851€) entstehenden Kosten zu decken.