I4 Förderung von Kindern- und Jugendbeiräten
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Gremium: Landeskonferenz |
Sitzung: Landeskonferenz Segeberg 2017 |
Bezeichnung: I4 |
Antragsteller: KV Segeberg
|
Beschluss: Angenommen |
Kinder- und Jugendbeiräte und Kinder- und Jugendparlamente sollen in Schleswig-Holstein die gleiche Entschädigung für ihre Arbeit erhalten wie sonstige Beiräte nach §47d und e der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein. Ebenso sollen jedem Jugendbeteiligungsprojekt eine pädagogische Kraft zur Seite gestellt werden.