G2 Gleichstelung jetzt!

Aus Jusos Schleswig-Holstein
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Gremium: Landeskonferenz
Sitzung: Landeskonferenz Kiel 2008
Bezeichnung: G2
Antragsteller: KV Rendsburg-Eckernförde


Beschluss: Angenommen


Entgegen der aktuellen medial angeheizten Debatte über die weitere Notwenigkeit von Gleichstellungsbemühungen stellen wir fest: Die Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland ist nach wie vor von männlichen Herrschaftsverhältnissen geprägt. Frauen werden in vielen Lebensbereichen diskriminiert und sind deshalb in der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit behindert. Die Benachteiligung von Frauen wird besonders auf dem Arbeitsmarkt deutlich:


- Die Frauenerwerbsquote ist bei gleichen Bevölkerungsanteilen von Männern und Frauen nach wie vor eklatant niedriger (Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, 55. Jg., Sondernr. 1: Arbeitsmarkt 2006. Bönen 2007, S.30). Weiterhin sind überproportional viele Frauen arbeitslos (Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, 55. Jg., Sondernr. 1: Arbeitsmarkt 2006. Bönen 2007, S.69). 4

- Die Teilzeitquote bei Frauen ist wesentlich höher als bei Männern (Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, 55. Jg., Sondernr. 1: Arbeitsmarkt 2006. Bönen 2007, S.196). Viele Frauen, insbesondere allein erziehende Mütter, versuchen auf diese Weise, Familie und Erwerbstätigkeit miteinander zu vereinbaren und sind besonders durch die Krisenanfälligkeit ihrer Arbeitsplätze betroffen.

- Noch immer wird ein großer Teil der gesellschaftlich notwendigen Arbeit in der Familie im privaten, unbezahlten (und damit unsichtbaren) Bereich vor allem von Frauen geleistet. Noch immer wirken hier tradierte gesellschaftliche Strukturen, Zuschreibungen und Rollenbilder. Wenn allein Frauen diese unbezahlte Arbeit leisten, sind sie meist nicht in der Lage, sich den männlichen Normen in der Erwerbswirtschaft an Zeit und Verfügbarkeit anzupassen. Die Erwerbsbiographien von Frauen sind von mehr Unterbrechungen geprägt, als die von Männern. Auf Grund des Mangels an qualitativ ausreichenden gesellschaftlichen Erziehungseinrichtungen sind Mütter häufig gezwungen, ihre Erwerbstätigkeit zeitweise aufzugeben. Diese Arbeitsunterbrechung wirkt sich dequalifizierend auf die Arbeitskraft der Frauen aus und legitimiert so scheinbar mangelnde Ausbildungs- und Aufstiegschancen. Gleichsam haben es Frauen schwerer, aus der Arbeitslosigkeit wieder einen Arbeitsplatz zu finden (Amtliche Nachrichten der Bundesagentur für Arbeit, 55. Jg., Sondernr. 1: Arbeitsmarkt 2006. 27 Bönen 2007, S.75).

- Frauen verdienen für die gleiche Arbeit weniger als Männer. Der Lohnunterschied liegt im Durchschnitt bei 22%. Die Angleichung der Löhne besteht also nur auf dem Papier, nicht in der Praxis. Außerdem ist die Konzentration lohnabhängiger Frauen auf Berufe mit niedrigem Qualifikationsniveau besonders stark. („typische Frauenberufe“). Diese Arbeitsplätze sind extrem von Krisen, Automation und Rationalisierung betroffen.


Lohnarbeit ist für Frauen ein wichtiger Schritt, ökonomische Unabhängigkeit und Selbstständigkeit zu erlangen und am Kampf um die Veränderung von Arbeits- und Lebensbedingungen teilzunehmen. Deshalb müssen Arbeitsverhältnisse so umgestaltet werden, dass sie Frauen nicht mehr strukturell benachteiligen und zu einer Gleichberechtigung und -wertigkeit von Produktions- und Familienarbeit führen. Hierbei darf Gleichstellung nicht nur mit dem Ziel „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ diskutiert werden, wenn das nur für Frauen gilt. Ziel muss es sein, Familienarbeit auf die Geschlechter gleichermaßen zu verteilen.


- Hierbei kommt insbesondere der Verkürzung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich zentrale Bedeutung zu, denn sie vermindert den Zwang, die Erwerbstätigkeit zu unterbrechen oder auf Teilzeitarbeit ausweichen zu müssen. Zudem fördert sie die Gleichberechtigung von Männern und Frauen auch im Familienleben.

- Weiterhin muss der geteilte Arbeitsmarkt für Männer und Frauen überwunden werden. Hierfür ist ein Gleichstellungsgesetz sowohl für den öffentlichen Dienst, als auch für die Privatwirtschaft erforderlich.

- Für Frauen und Männer, die ihre Erwerbstätigkeit zur Kindererziehung unterbrechen mussten, müssen umfassende Wiedereingliederungsprogramme aufgelegt werden. Alleinstehende Elternteile müssen besser vor Kündigungen geschützt werden.

- Die gesellschaftliche Übernahme von Erziehungsaufgaben durch den flächendeckenden quantitativen und qualitativen Ausbau von kostenlosen Kinderkrippen und Kindertagesstätten sowie Ganztagsschulen muss vorangetrieben werden. Alle diskriminierenden Gesetzesregelungen, die das anachronistische bürgerliche Familienbild fördern und Frauen an Teilzeitarbeit und Hausfrauentätigkeit ketten, müssen (mit Übergangsfristen) abgeschafft werden. Hierzu zählt insbesondere das Ehegattensplitting, welches Alleinernährer-Modelle gegenüber anderen Lebensentwürfen bevorzugt.