W2: Versagen privatwirtschaftlicher Unternehmen nicht auf Konsument*innen umlegen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Jusos Schleswig-Holstein
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{{Beschluss
|Gremium      = Landeskonferenz
|Gliederung    = Jusos Schleswig-Holstein
|Sitzung      = Außerordentliche Landeskonferenz Norderstedt 2016
|Leitantrag    =
|Nr            = W2
|Kategorien    = Wirtschaft
|Antragsteller = KV Pinneberg
|Status        = Angenommen
|Adressat      =
}}


Die Anbindung der Offshore-Windparks (Windenergieanlagen auf hoher 1 See) ans Stromnetz
ist Aufgabe der Übertragungsnetzbetreiber (ÜBN). Sollten die ÜBN dieser Aufgabe nicht
nachkommen und sind infolgedessen die Betreiber der Windparks nicht in der Lage, den
potenziell produzierten Strom ins Stromnetz einzuspeisen, sind die ÜBN zur Leistung von
Entschädigungszahlungen gegenüber der Betreiber der Windparks verpflichtet. Die ÜBN sind
nach § 17f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz berechtigt, die Kosten für
Entschädigungszahlungen als Teil des Strompreises gegenüber Konsument*innen geltend zu
machen.
Die sogenannte Offshore-Haftungsumlage macht für Privatkund*innen im Jahr 2016 ungefähr
0,4 Cent pro Kilowattstunde aus. Obwohl diese mit durchschnittlich weniger als 2 % nur
einen relativ geringen Anteil am Strompreis ausmacht, ist es nicht akzeptabel, dass das
Versagen von privatwirtschaftlichen Unternehmen, die über natürliche Monopole verfügen,
auf Verbraucher*innen umgelegt wird.
Daher wird die SPD-Bundestagsfraktion aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die
Offshore- Haftungsumlage ersatzlos abgeschafft wird und dass künftige
Entschädigungszahlungen durch eine Reduzierung der Margen finanziert werden.
Begründung: Erfolgt mündlich.

Aktuelle Version vom 3. März 2022, 11:42 Uhr