W1: Keine lokale Benachteiligung im Strompreis: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Beschluss
|Gremium      = Landeskonferenz
|Gliederung    = Jusos Schleswig-Holstein
|Sitzung      = Außerordentliche Landeskonferenz Norderstedt 2016
|Leitantrag    =
|Nr            = W1
|Kategorien    = Wirtschaft
|Antragsteller = KV Pinneberg
|Status        = Angenommen
|Adressat      =
}}


Im bundesweiten Durchschnitt machen die Netznutzungsentgelte 1 (NNE) mit 22 % den
drittgrößten Anteil am Strompreis aus (nach Steuern und staatlichen/ kommunalen Abgaben
mit durchschnittlich 53 % und Produktion bzw. Beschaffung und die Margen der
Energieversorger mit durchschnittlich 23,8 %; Stand 2015). In den NNE sind enthalten:
· Nutzung der Netzinfrastruktur (Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen usw.),
· Bereitstellung der Systemdienstleistungen (Frequenzhaltung, Spannungshaltung, Versorgungswiederaufbau und Betriebsführung),
· Deckung der beim Stromtransport auftretenden Verluste und
· Marge für den Netzbetreiber.
Die unterschiedlichen Übertragungs- und Verteilungsnetzbetreiber erheben individuelle NNE.
Dadurch ergeben sich in der Praxis regional sehr unterschiedliche NNE, obwohl die NNE
durch die Bundesnetzagentur genehmigt werden müssen. Sie reichen von 4,75 Cent je
Kilowattstunde (kWh) in Düsseldorf bis hin zu 9,88 Cent je kWh im nördlichen Brandenburg
(Stand 2015). Diese Differenz führt zu einer jährlichen Mehrbelastung für einen
durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt (Verbrauch i. H. v. rund 5000 kWh pro Jahr) von
über 250 EUR.
Die unterschiedlichen NNE führen zu einer Benachteiligung von in Regionen mit wenigen
Stromverbraucher*innen wohnhaften Konsument*innen. Ferner ergeben sich durch die
unterschiedlichen Strompreise Standortnachteile bzgl. der Ansiedlung von Unternehmen.
Infolgedessen wird die SPD-Bundestagsfraktion aufgefordert, sich für eine bundesweit
einheitliche Höhe der Netznutzungsentgelte einzusetzen.
Begründung: Erfolgt mündlich.

Aktuelle Version vom 3. März 2022, 11:41 Uhr