S2 Aufnahme von sexualtherapeutischen Leistungen in den Gesundheitskatalog: Unterschied zwischen den Versionen
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Wir fordern einen Rechtsanspruch auf sexualtherapeutische Leistungen für Menschen mit Behinderungen, schwer Kranke und pflegebedürftige Menschen, bei denen dieses Mittel geeignet und notwendig ist, um sexuelle Befriedigung und sexuelle Selbstbestimmung zu erlangen. | Wir fordern einen Rechtsanspruch auf sexualtherapeutische Leistungen für Menschen mit Behinderungen, schwer Kranke und pflegebedürftige Menschen, bei denen dieses Mittel geeignet und notwendig ist, um sexuelle Befriedigung und sexuelle Selbstbestimmung zu erlangen. | ||
Dabei ist sicherzustellen, dass die Dienstleistungen von staatlich anerkanntem Personal erbracht werden. Dafür ist ein anerkannter Ausbildungsberuf einzurichten. Darüber hinaus soll ein Verfahren entwickelt werden, welches den anspruchsberechtigten Personenkreis definiert und die Erteilung des Rezeptes rechtlich definiert. | Dabei ist sicherzustellen, dass die Dienstleistungen von staatlich anerkanntem Personal erbracht werden. Dafür ist ein anerkannter Ausbildungsberuf einzurichten. Darüber hinaus soll ein Verfahren entwickelt werden, welches den anspruchsberechtigten Personenkreis definiert und die Erteilung des Rezeptes rechtlich definiert. |
Aktuelle Version vom 22. Januar 2018, 13:07 Uhr
Gremium: Landeskonferenz |
Sitzung: Landeskonferenz Segeberg 2017 |
Bezeichnung: S2 |
Antragsteller: KV Kiel
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Beschluss: Angenommen |
An: SPD-Bundestagsfraktion
Wir fordern einen Rechtsanspruch auf sexualtherapeutische Leistungen für Menschen mit Behinderungen, schwer Kranke und pflegebedürftige Menschen, bei denen dieses Mittel geeignet und notwendig ist, um sexuelle Befriedigung und sexuelle Selbstbestimmung zu erlangen.
Dabei ist sicherzustellen, dass die Dienstleistungen von staatlich anerkanntem Personal erbracht werden. Dafür ist ein anerkannter Ausbildungsberuf einzurichten. Darüber hinaus soll ein Verfahren entwickelt werden, welches den anspruchsberechtigten Personenkreis definiert und die Erteilung des Rezeptes rechtlich definiert.