R5 Listenwahlen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Jusos Schleswig-Holstein
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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 26. Januar 2016, 20:38 Uhr

Gremium: Landeskonferenz
Sitzung: Landeskonferenz 2007
Bezeichnung: R5
Antragsteller:


Beschluss: Angenommen



§ 13 II Richtlinien der JungsozialistInnen in der SPD Schleswig-Holstein zu ersetzen durch:

Absatz 2 neu: „Ist ein Kandidat oder eine Kandidatin oder sind mehrere Kandidaten und Kandidatinnen für eine Funktion aufgestellt, so ist gewählt,wer die Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten hat. Stimmenthaltungen sind gültige Stimmen.“


Absatz 3 neu: „Erhält kein Kandidat oder keine Kandidatin die Mehrheit der gültigen Stimmen, so findet ein weiterer Wahlgang statt, in dem die einfache Mehrheit entscheidet. Bei Einzelwahlen mit nur einem Bewerber oder einer Bewerberin sind Nein-Stimmen statthaft. Endgültig nicht gewählt ist, wer mehr Nein- als Ja-Stimmen auf sich vereinigt. Bei Einzelwahlen mit mehrere Bewerbern bzw. Bewerberinnen sind Nein- Stimmen unstatthaft.“


Absatz 4 neu: „Bei Listenwahlen entscheidet die einfache Mehrheit“


Die weiteren Absätze des § 13 sind durch Verschiebung anzupassen.