R4 Delegiertenberechnung Lako: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 26. Januar 2016, 20:39 Uhr
Gremium: Landeskonferenz |
Sitzung: Landeskonferenz 2007 |
Bezeichnung: R4 |
Antragsteller:
|
Beschluss: Angenommen |
1.) Die in § 8 IV 1 Richtlinien der JungsozialistInnen in der SPD Schleswig-Holstein festgelegte Zahl an Delegierten ist auf 75 festzuschreiben.
2.) Die in § 8 IV 3 Richtlinien der JungsozialistInnen in der SPD Schleswig-Holstein festgelegte Zahl an Grundmandaten ist auf eines pro Kreisverband zu verringern.
3.) § 8 IV 4 Richtlinien der JungsozialistInnen in der SPD Schleswig-Holstein ist zu ersetzen durch
„Die restlichen 60 Delegierten werden auf die Kreise entsprechend deren prozentualen Anteil an der Gesamtzahl der Mitglieder im Landesverband der JungsozialistInnen in der SPD Schleswig-Holstein nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren verteilt.“