R4 Delegiertenberechnung Lako: Unterschied zwischen den Versionen

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|Kategorien    = Richtlinien
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Aktuelle Version vom 26. Januar 2016, 20:39 Uhr

Gremium: Landeskonferenz
Sitzung: Landeskonferenz 2007
Bezeichnung: R4
Antragsteller:


Beschluss: Angenommen


1.) Die in § 8 IV 1 Richtlinien der JungsozialistInnen in der SPD Schleswig-Holstein festgelegte Zahl an Delegierten ist auf 75 festzuschreiben.

2.) Die in § 8 IV 3 Richtlinien der JungsozialistInnen in der SPD Schleswig-Holstein festgelegte Zahl an Grundmandaten ist auf eines pro Kreisverband zu verringern.

3.) § 8 IV 4 Richtlinien der JungsozialistInnen in der SPD Schleswig-Holstein ist zu ersetzen durch


„Die restlichen 60 Delegierten werden auf die Kreise entsprechend deren prozentualen Anteil an der Gesamtzahl der Mitglieder im Landesverband der JungsozialistInnen in der SPD Schleswig-Holstein nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren verteilt.“