OR2 Doppelspitze bei Schülersprechern ermöglichen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Jusos Schleswig-Holstein
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Aktuelle Version vom 17. November 2021, 00:57 Uhr

Gremium: Landeskonferenz
Sitzung: Außerordentliche Landeskonferenz Digital 2021
Bezeichnung: OR2
Antragsteller: KV Ostholstein


Beschluss: Angenommen


Die Landeskonferenz der Jusos Schleswig-Holstein möge beschließen:

Eine Doppelspitze für Schülersprecher*innen soll möglich sein.

  1. Bedarf es hierzu folgender Gesetzesänderung:
    Die Schülersprecher*innen werden von den Schüler*innen gewählt; im Statut (§ 84 Abs. 10) kann die Wahl durch die Klassensprecherversammlung vorgesehen werden. Die Schülersprecherinnen und Schülersprecher von Schulen eines Schulträgers, können eine Arbeitsgemeinschaft bilden. [SchulG §81, Absatz 4] 12 [SchulG §81, Absatz 4]
  2. Wird folgender Absatz als fünfter Absatz im SchulG §81 hinzugefügt:
    Die Klassensprecher*innenkonferenz kann beschließen, dass statt einer Person zwei Schülersprecher*innen gewählt werden können. Das Sprecher*innenteam muss ungleichen Geschlechts sein. Beide Sprecher*innen nehmen ihre Aufgaben gemeinsam und gleichberechtigt war.