I5 Alkohol- und Drogenkonsum während der Schwangerschaft als Straftat
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Gremium: Landeskonferenz |
Sitzung: Landeskonferenz Segeberg 2017 |
Bezeichnung: I4 |
Antragsteller: KV Nordfriesland
|
Beschluss: Angenommen |
Wir fordern, dass jeglicher Alkohol- und Drogenkonsum (inkl. Zigaretten) von werdenden Müttern ab der 13. Schwangerschaftswoche strafbar ist.
Ausgenommen hiervon sollen Opiate wie Heroin sein, für die gesonderte Regelungen gelten sollen.
Da von einem sofortigen Absetzen der Drogen in der Schwangerschaft abgeraten wird, sollen diese Frauen verpflichtet werden, unter ärztlicher Begleitung die Drogen abzusetzen.