I5 Alkohol- und Drogenkonsum während der Schwangerschaft als Straftat: Unterschied zwischen den Versionen

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|Sitzung      = Landeskonferenz Segeberg 2017
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|Nr            = I5
|Kategorien    = Inneres, Kommunales, Demokratie
|Kategorien    = Inneres, Kommunales, Demokratie
|Antragsteller = KV Nordfriesland
|Antragsteller = KV Nordfriesland

Aktuelle Version vom 22. Januar 2018, 13:29 Uhr

Gremium: Landeskonferenz
Sitzung: Landeskonferenz Segeberg 2017
Bezeichnung: I5
Antragsteller: KV Nordfriesland


Beschluss: Angenommen


Wir fordern, dass jeglicher Alkohol- und Drogenkonsum (inkl. Zigaretten) von werdenden Müttern ab der 13. Schwangerschaftswoche strafbar ist.

Ausgenommen hiervon sollen Opiate wie Heroin sein, für die gesonderte Regelungen gelten sollen.

Da von einem sofortigen Absetzen der Drogen in der Schwangerschaft abgeraten wird, sollen diese Frauen verpflichtet werden, unter ärztlicher Begleitung die Drogen abzusetzen.