E1 Völkermord an Herero anerkennen: Unterschied zwischen den Versionen
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(Die Seite wurde neu angelegt: „{{Beschluss |Gremium = Landeskonferenz |Gliederung = Jusos Schleswig-Holstein |Sitzung = Landeskonferenz 2007 |Leitantrag = |Nr =…“) |
(kein Unterschied)
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Aktuelle Version vom 26. Januar 2016, 13:49 Uhr
Gremium: Landeskonferenz |
Sitzung: Landeskonferenz 2007 |
Bezeichnung: E1 |
Antragsteller:
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Beschluss: Angenommen |
Die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolger des Deutschen Kaiserreichs muss die volle moralische und politische Verantwortung für den Völkermord an den Herero während des Aufstandes der Herero und Nama in den Jahren von 1904 bis 1908 übernehmen. Weiterhin müssen jegliche an den Gräueltaten beteiligten Personen der Schutztruppe sämtliche Ehrungen und Würdigungen postum aberkannt werden. Keine Straße, kein Gebäude und kein Denkmal darf es für die Verbrecher der Schutztruppe geben.