A1 MEHR ALS VERDIEN(S)T!

Aus Jusos Schleswig-Holstein
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Gremium: Landeskonferenz
Sitzung: Außerordentliche Landeskonferenz Itzehoe 2020
Bezeichnung: A1
Antragsteller: Landesvorstand


Beschluss: Angenommen


Als Jusos wollen wir die Zukunft, die insbesondere unsere Generation betrifft, aktiv mitgestalten und in richtige Bahnen lenken. Dabei ist gute Arbeit ein zentrales Thema. Denn es geht nicht nur darum, dass Menschen ein Einkommen zum Leben brauchen, sondern Arbeit ist gleichzeitig für viele Menschen sinnstiftend und gesellschaftliche Teilhabe. Zudem ist Arbeit gleichzeitig ein Spiegel unserer Gesellschaft was z.B. die Gleichstellung der Geschlechter angeht. Wer sitzt in Führungspositionen? Welche Jobs werden wie vergütet? Unter dem Titel „Arbeit 4.0“ wird derzeit darüber diskutiert, wie sich Arbeit durch die Digitalisierung verändert. Für uns ist klar, dass es politische Entscheidungen sind, welche Veränderungen wir wollen und welche nicht. Wir blicken mit Optimismus auf die Zukunft und stellen uns den dabei aufkommenden Herausforderungen, gleichzeitig wollen wir sicherstellen, dass alle Menschen gleichermaßen an den Vorteilen einer digitalisierten Welt beteiligt werden.

Geht uns bald die Arbeit aus?

Die zunehmende Automatisierung und Robotisierung führt dazu, dass menschliche Arbeitskraft in vielen Produktionsketten weniger gebraucht wird. Manche sehen in dieser Entwicklung bereits das Ende der Arbeit auf uns zukommen. Bisher lässt sich diese Befürchtung allerdings noch nicht bestätigen. Das Arbeitsvolumen hat sich in den vergangenen Jahren nur geringfügig verändert und Prognosen lassen keine entsprechenden Rückschlüsse für die Zukunft zu. Es scheint vielmehr so, dass in ähnlichem Umfang neue Berufe entstehen, wie alte wegfallen. Sollte das Arbeitsvolumen allerdings tatsächlich zurückgehen, müsste die Arbeit gerecht verteilt werden. Schon heute machen die Menschen in Deutschland eine Milliarde unbezahlte Überstunden. Das zeigt, dass die Umverteilung von Arbeit bereits eine drängende Aufgabe ist.

Deswegen fordern wir:

  • die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich
  • eine zeitnahe Gesetzesinitiative zur verpflichtenden systematischen Arbeitszeiterfassung

Wie wir digitale Fortschritte nutzen wollen

Es ist nicht nur so, dass durch die Digitalisierung Arbeitsplätze verschwinden, sondern sie bietet vielen Arbeitnehmer*innen auch die Chance auf Entlastungen und mehr Flexibilität. In vielen Berufen besteht bereits die Möglichkeit, von zu Hause oder anderen Orten als dem Betrieb aus zu arbeiten. Diese Entwicklung ist erfreulich, denn sie ermöglicht vielen Menschen neue Möglichkeiten, etwa bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auch längere Fahrtwege können eingespart werden. Gleichzeitig ist allerdings auch ein Trend zu verschwimmenden Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit zu erkennen. Das Home Office darf nicht dazu führen, dass Menschen sich verpflichtet fühlen, jederzeit erreichbar zu sein. Auch die Ausstattungen, die für die Arbeit von zu Hause benötigt werden, sollten nicht auf Kosten der Arbeitnehmer*innen angeschafft werden müssen. Geltende Standards müssen zudem auch im Büro zu Hause gelten.

Deswegen fordern wir:

  • ein Recht auf Home-Office in allen Berufen, sofern keine zwingenden Gründe dagegen sprechen
  • ein Recht auf Nicht-Erreichbarkeit
  • Arbeitszeiterfassung auf Dienstservern
  • die Pflicht für Arbeitgeber*innen die Kosten aller für den Beruf notwendigen Anschaffungen vollständig zu tragen

Neue Jobs, alte Regeln

Immer mehr Menschen in Deutschland sind prekär beschäftigt. Das heißt, sie haben einen niedrigen Lohn, keine soziale Absicherung und/oder eine ungewisse Zukunft, etwa durch Befristungen. Eine besondere Herausforderung ist dabei die Plattformökonomie. Das bedeutet, dass es digitale Marktplätze gibt, auf denen gehandelt wird. Da es theoretisch von überall möglich ist, auf diesen Marktplätzen zum Beispiel die eigene Arbeit anzubieten, herrscht auf Plattformen oft großer Konkurrenzdruck. Beim Crowdsourcing werden Arbeitsaufträge auf Plattformen angeboten und können dank hoher Nachfrage kostengünstig an Crowdworker*innen vergeben werden. Viele Menschen die solche Arbeit annehmen, sind soloselbständig. Sie brauchen besonderen Schutz und eine bessere soziale Absicherung. Außerdem muss die Plattformökonomie strenger reguliert werden.

Deswegen fordern wir:

  • Plattformen, die Crowdsourcing betreiben sollen verpflichtet werden, einen Anteil des vereinbarten Entgelts eines Arbeitsauftrags für die im jeweiligen Land existierenden sozialen Sicherungssysteme einzubehalten
  • Personen, die ihre Arbeitsleistung über Crowdsourcing-Plattformen anbieten, sind Arbeitnehmer*innen rechtlich gleichzustellen
  • Die Auslagerung von Aufträgen an Plattformen bedarf der widerruflichen Zustimmung des Betriebsrates

Durch Bildung in eine sichere Zukunft

Technische Innovationen werden auch in Zukunft für viele Veränderungen in der Arbeitswelt sorgen. Wir wollen, dass Arbeitnehmer*innen dies als Chance sehen können und die Möglichkeit bekommen, sich weiterzubilden, um neue Technologien nutzen zu können. Zudem ist es nicht mehr so üblich wie früher, einen Beruf zu erlernen und diesen dann 40 Jahre lang auszuüben. Viele Menschen haben Lust sich regelmäßig neuen (beruflichen) Herausforderungen zu stellen. Deswegen sollen sie auch ein Recht auf lebenslanges Lernen haben.

Deswegen fordern wir:

  • ein Recht auf berufliche Weiterbildung
  • die Brückenteilzeit auch für Betriebe mit weniger als 45 Beschäftigten und für alle Mitarbeiter*innen
  • 5 Tage zusätzlichen Bildungsurlaub für Arbeitnehmer*innen
  • die Anerkennung für Bildungsurlaub soll bundesweit vereinheitlicht werden. Zudem sollen anerkannte Träger für Bildungsurlaub die Möglichkeit haben ihre Bildungsurlaubsangebote ohne anfallende Verwaltungskosten anzubieten
  • eine landesweite Informationskampagne für den Bildungsurlaub
  • eine staatliche Übernahme der aus dem Bildungsurlaub resultierenden Kosten für Menschen mit geringem Einkommen
  • die Übernahme der Kosten von Weiterbildungsmaßnahmen durch den/die Arbeitgeber*in, wenn die Maßnahme im Zusammenhang mit dem Beruf steht
  • Förderung betrieblicher Weiterbildungsmentor*innen
  • Ausbau des Seminarangebots an Volkshochschulen für welches Bildungsurlaub eingereicht werden kann.
  • Rückerstattung der Fortbildungskosten in angemessener Höhe über die Steuererklärung für Privatpersonen

Wir sorgen weiterhin für faire Löhne!

Trotz der Einführung des Mindestlohns ist der deutsche Niedriglohnsektor einer der größten der Europäischen Union. Fast ein Viertel der Beschäftigten lebt damit knapp an der Armutsgrenze. Gleichzeitig verdienen Manager*innen in Dax Vorständen 52 Mal so viel, wie ihre Mitarbeiter*innen. Diese Differenzen entstehen aufgrund von ungerechten Machtverhältnissen in den Betrieben und haben nichts mehr mit Leistungsgerechtigkeit oder zu tragender Verantwortung zu tun. In Schleswig-Holstein ist das Lohnniveau das niedrigste der westdeutschen Bundesländer, die Abschaffung des landesweiten Mindestlohns durch die Jamaika Regierung war vor diesem Hintergrund ein Fehler.

Um die starken Einkommensungleichheiten zu beseitigen, braucht es starke Gewerkschaften und Tarifverträge. Aber auch die Politik ist gefragt. Der Mindestlohn muss denjenigen, die ihr Leben lang gearbeitet haben, auch eine auskömmliche Rente sichern können. Außerdem muss der Mindestlohn auch für junge Menschen gelten, sie arbeiten nicht schlechter als ihre volljährigen Kolleg*innen.

Deswegen fordern wir:

  • den Mindestlohn auch für minderjährige Beschäftigte
  • die Wiedereinführung des landesweiten Mindestlohns in Schleswig-Holstein
  • die Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns auf 13,00 €
  • Die in Behindertenwerkstätten Beschäftigten sollen mindestens den Mindestlohn erhalten
  • eine erhebliche personelle Verstärkung des Zolls zur Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns

Die Care-Arbeit der Zukunft

Heutzutage ist es noch immer so, dass die Haus- und Familienarbeit nicht als vollwertige Arbeit anerkannt wird und somit auch nicht entlohnt wird. Insbesondere Frauen müssen sich heute noch immer um die Kinder und den Haushalt oder kranke Verwandte kümmern. Da sie dann, wenn überhaupt, nur ein niedriges Einkommen haben und auch nicht für die Rente vorsorgen können, sind sie von ihren Partner*innen abhängig. Wir streiten dafür, dass Care- Arbeit die Vergütung und gesellschaftliche Anerkennung bekommt, die sie verdient. Außerdem wollen wir eine gerechte Aufteilung dieser Aufgaben auf die Eltern. Jedes Elternteil, das arbeiten möchte, soll die Möglichkeit erhalten, andersherum sollen auch die Elternteile, die das höhere Einkommen erwirtschaften, nicht auf die Zeit mit ihren Kindernv erzichten müssen.

Deshalb fordern wir:

  • die Beitragsfreiheit für die Kinderbetreuung
  • die Bezuschussung von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Haushaltshilfen, wenn betreuungsbedürftige Personen im Haushalt leben perspektivisch zu einem 24-7 Angebot
  • die Ausweitung der Betreuungszeiten der Kindertagesstätten
  • Pflegezeiten für pflegende Angehörige sollen so gestaltet werden, dass diese stärker bei der Rentenanwartschaft berücksichtigt werden und Angehörigenpflege bis zu einem bestimmten Maße nicht zu Gehaltseinbußen führt. Für die pflegenden Angehörigen sollen diese Zeiten voll in der Rentenanwartschaft angerechnet werden. Die hierausentstehenden Kosten werden der Rentenversicherung durch den Bund erstattet. Das bedeutet, dass Pflege bei der Rente wie Arbeitszeit berechnet wird.
  • Zudem soll den pflegenden Angehörigen bei Gehaltsausfall die Differenz zum alten Gehalt gezahlt werden, allerdings höchstens in der Höhe eines Durchschnittsgehalts eines/einer Pflegehilfskraft/Pflegehelfer*in. Steigt der Lohn der Pflegekraft, steigt auch die Entschädigung der Person, die ihren Angehörigen pflegt. Angehörige die keine Pflegeausbildung absolviert haben, sollen verpflichtende Schulungen absolvieren.
  • die Aufwertung der Berufe im Bereich der Care-Arbeit

Klug in die Zukunft

Künstliche Intelligenz (KI) ist in vielen Berufen bereits fester Bestandteil des Arbeitsalltags. In vielen Bereichen wird es zukünftig sogar soweit kommen, dass KI Systeme Aufgaben besser ausführen können, als Menschen dies bisher tun. Entsprechende Arbeitsplätze werden wegfallen. Dies ist zunächst einmal eine Verbesserung der Qualität, gleichzeitig aber auch eine Gefahr für Beschäftigte. Deswegen müssen die Betriebsräte in solchen Prozessen angemessen beteiligt werden. Außerdem darf es nicht sein, dass Unternehmer*innen sich durch den Wegfall von Arbeitsplätzen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entziehen, weil Sozialabgaben oder Einkommenssteuer nicht mehr gezahlt werden müssen.

Deshalb fordern wir:

  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates, wenn KI Systeme im Unternehmen genutzt werden sollen
  • eine Wertschöpfungsabgabe auf die Bruttowertschöpfung

Jugendberufsagenturen in deiner Nähe

Die berufliche Orientierung nach der Schulzeit ist oft nicht leicht. Das Angebot an beruflichen Qualifizierungen ist breit gefächert. Zu erfahren, was zu einem passt ist nicht immer leicht zu erfassen und kann ein langwierigen Prozess darstellen. Dreiviertel Stündige Abfrage-Tests, im Internet reichen da oft nicht aus, um aufzuzeigen, welche Möglichkeiten einem jungen Menschen in der Berufswelt offen stehen können und was möglicherweise das “Richtige” ist. Oft ist zudem unklar, welche Chancen und Möglichkeiten eine Ausbildung im Beruf X eröffnet werden. Oft werden Menschen nach Geschlechtskategorien bestimmte Berufe empfohlen oder davon abgeraten.

Deshalb fordern wir:

  • einen flächendeckenden Ausbau von Jugendberufsagenturen als zentrale Anlauf- und Beratungsstelle, die darauf bedacht ist, Berufe nicht nach Rollenklischees der Geschlechter zuzuordnen

Die beste Zeit - die Ausbildung

Nicht nur der Fachkräftemangel ist Symptom und Folge schlechter Ausbildungsbedingungen. Es ist bereits erwiesen, dass Jugendliche, die unter schlechten Ausbildungsbedingungen arbeiten, eher dazu geneigt sind ihre Ausbildung abzubrechen. Auszubildende leiden dabei oftmals darunter, Überstunden machen zu müssen oder unter einer schlechten Betreuung des Ausbildungsbeauftragten im Betrieb. Dabei spielt es eine gravierende Rolle, ob Jugendliche ihre Rechte in der Ausbildung kennen oder nicht. Mitbestimmungsgremien im Betrieb, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung können dabei ihre Jugendlichen und Auszubildenden empowern. Auch kommen oft ausbildungsfremde Tätigkeiten im Ausbildungsalltag vor. Mal schnell als Bürokaufmann das Büro saugen und die Fenster wischen, bevor die Chefin wieder da ist oder als Handwerkerin Sorge für den Vorrat an Kaffee tragen. All dies sind Gründe, wieso Jugendliche ihre Ausbildung vorzeitig abbrechen. Wir wollen, dass Jugendliche eine qualitativ hochwertige Ausbildung genießen, die auf Augenhöhe stattfindet.

Deshalb fordern wir:

  • eine Aktualisierung und Modernisierung der Ausbildungsverordnung (AEVO), dabei muss die Ausbildung der Ausbilder*innen nach nach einheitlichen berufspädagogischen Standards erfolgen. Ergänzungen dazu sind: methodisch- didaktische und jugendpsychologische Inhalte.
  • Ein*e Ausbilder*in sollte nicht für mehr als acht Auszubildende gleichzeitig Verantwortung tragen müssen. Es muss ein Anspruch auf die Qualifizierung für Ausbilder*innen geben.
  • den Zusatz im Berufsbildungsgesetz, dass Wochenend- und Schichtarbeit nur zulässig sein darf, wenn Ausbildungsinhalte nicht unter der Woche vermittelt werden können oder diese zur alltäglichen Arbeitsroutine gehören
  • die Beschäftigungen dürfen nicht über die vereinbarte, regelmäßige, wöchentliche Arbeitszeit hinausgehen.
  • Das folgende Vorgehen soll im Berufsbildungsgesetz verankert werden: Auszubildende müssen ihren Ausbildungsrahmenplan mit Aushändigung ihres Ausbildungsvertrages bekommen. Der Ausbildungsrahmenplan muss mit den Auszubildenden zusammen durchgegangen werden. Es ist sicherzustellen, dass die Auszubildenden ihn verstanden haben.
  • Verstöße und Nichteinhaltungen gesetzlicher Regelungen und Verordnungen wirken sich auf die Ausbildungsqualität aus. Hierbei soll die Einführung von Sanktionen, die bis zum Entzug der Ausbildungsberechtigung führen können, eingeführt werden. Dazu müssen Kammern ihrer Kontrollfunktion nachkommen. Die im Rahmen des Pilotprojektes der Allianz für Aus- und Weiterbildung für ein niederschwelliges Beschwerdemanagement sollen geprüft und evaluiert werden.
  • Unangemeldete und jährliche Kontrollen der Bestimmungen durch die Kammern und unabhängige Stellen.

Ausbildung für alle

Eine Ausbildung sollte allen offenstehen. Dazu ist es wichtig Menschen zu unterstützen, die andere Startvoraussetzungen haben. Sprachbarrieren können kein Grund für die Absage eines Ausbildungsplatzes sein genauso, wie Menschen, die besondere Aufmerksamkeit während der Ausbildung brauchen. Zudem muss beachtet werden, dass auch Väter und Mütter eine Ausbildung anstreben, die sie oft, aufgrund rigider Vorschriften der bspw. Arbeitszeit schwer einhalten können.

  • Die Assistierte Ausbildung ist ein Instrument, das Betriebe und junge Menschen zum Ausbildungsabschluss verhilft. Betriebe erhalten damit Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung und eine Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses. Auszubildende erhalten Unterstützung bei der Wissensvermittlung und/oder Sprachunterricht. Somit werden Jugendliche ohne Schulabschluss oder mit schlechten Schulnoten unterstützt.
  • Das Beherrschen der Landessprache ist der Schlüssel zum Arbeitsmarkt. Die Berufsschulen sollen Auszubildende mit sprachlichen Schwierigkeiten eng begleiten. Zusätzlich sollen Ausbildungen in großen Betrieben mehrsprachig angeboten werden.
  • Die Möglichkeit den ausländischen Schulabschluss anerkennen zu lassen muss schnell und kostenlos erfolgen
  • Ausbildungsplatzwechsel oder -abbrüche dürfen nicht zur Konsequenz haben, dass Menschen mit Fluchthintergrund abgeschoben werden
  • Die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung bietet Menschen in Ausbildung die Möglichkeit ihr Kind zu betreuen oder Pflegeaufgaben nachzugehen.

Her mit mehr Mitbestimmung!

Mitbestimmung ist ein hohes Gut. Mitbestimmungsgremien stehen Kolleg*innen zur Verfügung, wenn sie Probleme oder Anliegen haben, kennen die internen Strukturen und helfen den Arbeiter*innen und Azubis, wenn es um rechtliche Fragen geht. Die gesetzliche Grundlage zum Zusammenkommen des Betriebsrates, die Jugend- Auszubildendenvertretung etc. sind im Betriebsverfassungsgesetz festgehalten.

Durch die im Betrieb anwesenden Mitbestimmungsgremien, wie der Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung lässt sich ein Zusammenhang zur Zufriedenheit während der Ausbildung feststellen. So zeigt sich, wie wichtig ein funktionierendes Mitbestimmungsgremium ist. Um die Funktionär*innen einem solchen Gremien weiterhin zu unterstützen fordern wir:

  • das Verbot vom sogenannten “Union Busting” von unternehmerischer Seite. Betriebsräte können durch rechtliche Tricks sabotiert werden bis hin zum Zerfall des Gremiums. Auf das “Union Busting” spezialisieren sich Anwaltschaften, die von Unternehmen angefragt werden können. Um dem entgegenzukommen sollen an Schwerpunktstaatsanwaltschaften im Bereich Arbeitsstrafrecht gebildet werden.Mit ihnen soll gegen die Behinderungen bei der Gründung- oder der Arbeit von Betriebsräten seitens der Arbeitgeber*innen ermittelt wird, Belegschaften in der Beweissicherung unterstützt werden und alle Verstöße auch zu Verurteilungen führen.
  • Es soll ein Verfahren geschaffen werden, um bei Streitigkeiten darüber, welcher Tarifvertrag anzuwenden ist, zu einer Entscheidung zu kommen.
  • Unternehmen, die Franchising betreiben, sollen arbeitsrechtlich als eine unternehmerische Einheit gelten, sodass auch auf den obersten Ebenen Arbeitnehmer*innen adäquat vertreten werden können, und ihre Mitbestimmungsrechte wahrnehmen können. Bund, Länder und Kommunen sollen die gesetzlichen Möglichkeiten zur Bevorzugung von demokratisch organisierten und tarifgebundenen Unternehmen ausweiten. Vergabe staatlicher Fördermittel hat sich auch an diesen Kriterien zu orientieren, um insbesondere in eher mitbestimmungsfeindlichen Regionen wie Ostdeutschland den Aufbau von Betriebsratsstrukturen zu unterstützen.
  • Die Betriebs- und Personalräte sollen nicht nur über die sozialen Fragen entscheiden, sondern auch alle betrieblichen und unternehmerischen Entscheidungen in einem demokratischen Prozess treffen. Die Managementaufgaben sollen auf demokratisch legitimierte Gremien der Beschäftigten übertragen werden, welche in jedem Betrieb verpflichtend einzusetzen sind. Diesen Gremien kommen Entscheidungen über alle die Belange des Unternehmens betreffenden Entscheidungen zu: Fragen der Arbeitsorganisation, der Gehälter, soziale und unternehmerische Entscheidungen.“

Eine allumfassende rechtliche Gleichstellung von Leih- und Zeitarbeiter*innen. Sie sollen die Möglichkeit der Mitwirkung an betriebsrätlichen Tätigkeiten sowohl aktiver auch passiver Natur sind bekommen. Spätestens ab einer Unternehmensgröße von 500 Beschäftigten sollen alle Mitbestimmungsrechte gelten.