B15 Bachelor/Master verbessern

Aus Jusos Schleswig-Holstein
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Gremium: Landeskonferenz
Sitzung: Landeskonferenz 2007
Bezeichnung: B15
Antragsteller:


Beschluss: Angenommen



Aufklärung und Beratung schon in den Schulen

Der Prozess der Umstellung aller Studiengänge auf BA/MA wird außerhalb der universitären Öffentlichkeit – und hier nur der involvierten – kaum kommuniziert. Die Abiturienten von heute, also die Bachelors und Masters der Zukunft haben nur sehr vage Vorstellungen über die neuen Studiengänge und Abschlüsse. Hier liegt ein großes Defizit vor. Bis jetzt ist es nicht gelungen, diese einschneidenden Veränderungen deutlich zu machen. Schon an den Schulen muss eine Aufklärung und Beratung erfolgen.


Erst Akkreditierung, dann Einrichtung der Studiengänge

Nur so ist gewährleistet, dass die ersten betroffenen Studierenden nicht als Versuchskaninchen missbraucht werden und in jedem Fall ein für das Berufsleben befähigender Abschluss gesichert. Erst durch das Akkreditierungsverfahren kann festgestellt werden, ob ein Studiengang überhaupt durchführbar ist. Vor der Aufnahme des Studienganges muss deshalb die Akkreditierung stehen.


Einheitliche ECTS-Raster

Die neue Einteilung in ECTS und die Höchstzahl von 60 je Studienjahr sorgen nun dafür, dass die Studierenden mit recht vergleichbarere Studiengänge erwarten. Die Landesregierung soll hier auf die Universitäten einwirken, deshalb Absprachen zu entwickeln, um die Studiengänge gleichartig zu rastern. Bestimmten Veranstaltungsformen muss eine definierte Arbeitsbelastung zugeordnet werden können. Nur so können die Studentinnen später zwischen Universitäten wechseln.


Gewährleistung von Qualität

Eine bessere Betreuung der Studierenden, die ein Kernstück der Umstellung sein soll, kann nicht von ungefähr kommen. Statt überfüllter, didaktisch schlecht aufbereiteter Veranstaltungen und weniger Prüfungen, die kaum auf den entscheidenden Abschluss vorbereiten, werden bessere Betreuung und kontinuierliche Leistungsabfrage, gefordert. Es wird also steigende strukturelle Anforderungen an die Qualität bei bestenfalls gleich bleibenden Mitteleinsatz geben. Diese Crux wird deshalb von der Universität dadurch kaschiert werden müssen, dass Veranstaltungsformen konstruiert werden, welche sich auf dem Papier gut machen und keine Lehrkapazität binden. Ein Beispiel wäre es, das Selbststudium durch regelmäßige Prüfungen zu einem wichtigeren Bestandteil aufzuwerten. Dies konterkariert das eigentlich verfochtene Postulat der besseren Betreuung. Deshalb müssen den Universitäten vom Land zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.


Freier Zugang zum MA

Im Gegensatz zum alten fünfjährigen Studium soll der Bachelor-Abschluss nach drei Jahren zur Regel werden und der anschließende zweijährige Master-Studiengang nicht für alle offen stehen. Dies führt nicht nur zu einer verminderten Qualifikation von Hochschulabsolventen, sondern hat auch eine sozial selektive Wirkung, da bekanntlich derartige Hürden die finanziell schlechter gestellten Studierenden stärker betreffen.