I2 CDU stoppen - Abbau von Freiheitsrechten verhindern

Aus Jusos Schleswig-Holstein
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Gremium: Landeskonferenz
Sitzung: Landeskonferenz Kiel 2008
Bezeichnung: I2
Antragsteller: KV Rendsburg-Eckernförde


Beschluss: Angenommen


Zur Weiterleitung an den SPD-Landesvorstand, SPD-Landtagsfraktion, SPD-Kreisvorstände und den SPD-Landesparteitag

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion, die SPD-Landtagsfraktion sowie die SPD-Mitglieder in Bundes- und Landesregierung auf, die von der CDU und ihrem Bundesinnenminister geplanten Gesetzesverschärfungen im Bereich der Inneren Sicherheit abzulehnen. Wir SozialdemokratInnen verlangen von der SPD als traditioneller Bürger(innen)rechtspartei insbesondere das Eintreten für folgende Punkte:


- kein Zugriff von Sicherheitsbehörden auf die Computer der Bürger(innen) über das Internet (Onlinedurchsuchung)

- kein Einsatz der Bundeswehr im Innern

- keine Missachtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz

- keine biometrische Gesichtsfelderkennung, weder am Mainzer Hauptbahnhof noch irgendwo anders

- keine Ausweitung von Videoüberwachung

- keine Verwendung von Mautdaten außerhalb der Mauterfassung, insbesondere nicht für die Verbrechensbekämpfung

- keine Vorratsdatenspeicherung

- keine Aufweichung der Trennung von Geheimdiensten und Polizei insbesondere bei der Verwertung von gespeicherten persönlichen Daten

- kein Abweichen von der Unschuldsvermutung bei der Verbrechensbekämpfung

- kein Abweichen vom Folterverbot

- kein Zugriff von Verfassungsschutz und Geheimdiensten auf europaweite Datenbanken


Darüber hinaus müssen die in den letzten Jahren verabschiedeten Gesetzesänderungen kritisch auf ihren Sinn überprüft werden. Überflüssige Gesetze, die Grundrechte einschränken, aber keinen Nutzen für die Verbrechensbekämpfung haben, gehören schnellstmöglich abgeschafft. Dazu gehören insbesondere die Telekommunikationsüberwachung, der große Lauschangriff und die Antiterrordatei.


Anstatt immer nur zu reagieren, muss die SPD sich offensiv als Verteidigerin und Bewahrerin der Bürger(innen) rechte positionieren. Das Grundgesetz bietet unserer Meinung nach den Sicherheitsbehörden genügend Spielraum, um präventiv bzw. strafverfolgend tätig zu werden. Einer stetigen Ausweitung oder situativen Neuinterpretation bestehender Kompetenzen muss ein Riegel vorgeschoben werden. Die bürgerliche Freiheit des Grundgesetzes darf nicht zu Tode gesichert werden! Auch innerhalb einer großen Koalition muss es möglich sein, solche eigenen Inhalte offensiv zu vertreten. In diesem Zusammenhang verurteilen wir das Verhalten des Bundesinnenministers aufs Schärfste und lehnen die Grundgesetzänderung bezüglich des Abstimmungsverhaltens im Bundesrat ab.